Digitalisierungsoffensive 2020
Das Jahr 2020 hat uns durch CoVid-19 und die damit verbundenen Auflagen und Restriktionen als Hausverwaltung und Dienstleister vor bislang nicht gekannte Herausforderungen gestellt. Der persönliche Kundenkontakt musste aufgrund der angeordneten behördlichen Maßnahmen auf ein Minimum reduziert werden. Aufgrund dieser seitens des Gesetzgebers gesetzten Vorgaben haben wir beschlossen, unsere digitalen Serviceleistungen für Sie als Kunden in breitem Umfang auszubauen und zu optimieren:
· Ihr Haus wird im äußeren Eingangsbereich mit einem Verwalterschild ausgestattet, über das umfangreiche Informationen, wie Kontaktmöglichkeiten zu uns, unserer 24h- Notfallnummer sowie auch der Zugang zu unserer neuen RES App abgerufen werden können. Natürlich nehmen wir auf Ihren Wunsch Rücksicht, falls Sie dies nicht wünschen sollten.
· Unsere neue RES App wurde nun für alle Eigentümerinnen und Eigentümer freigeschaltet und die Zahl der bereits registrierten Nutzer steigt auch täglich in sehr erfreulichem Ausmaße an. Über diese App können Sie nicht nur Schäden melden und Nachrichten am schwarzen Brett abrufen, auch spezifischen Daten und Dokumente Ihre Immobilie betreffend können Sie jederzeit und überall einsehen und auch herunterladen. Diese neue Datenbank ersetzt somit unsere alte „RES- Online“ Plattform und setzt den Weg der umfangreichen digitalen Informationsbereitstellung für unsere Kunden in erweiterter und optimierter Form fort.
· Ab sofort bieten wir ebenfalls eine mobile Datenerfassung über Tablet und Smartphone an. Objektbegehungen, Wohnungsübergaben und –rücknahmen werden mittels standardisierter digitaler Formulare vor Ort durchgeführt, die nötigen Unterschriften am Bildschirm eingeholt und anschließend an die jeweils beteiligten Stellen versandt; Ummeldungen bei Energieanbietern selbstverständlich miteingeschlossen.
· Da die Vermeidung größerer Menschenansammlungen einen wesentlichen Teil der Maßnahmen gegen die Verbreitung der CoVid-19- Pandemie darstellt, müssen Willensbildungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft bis zur Aufhebung dieser Maßnahme in geänderter Form stattfinden. Der Gesetzgeber hat hier bereits reagiert und die Grundlagen für die Abhaltung von virtuellen Versammlungen und Abstimmungen geschaffen, um diese in elektronischer Form durchführen zu können.
Auch hier werden wir zukünftig dementsprechend auf diese geänderten Vorgaben für Sie als Kunden reagieren und die nötigen Voraussetzungen und Infrastruktur schaffen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie in der Rubrik „News“. Wir freuen uns auch in Ausnahmezeiten für Sie tätig zu sein und bedanken uns schon jetzt über Ihr etwaiges Feedback dazu!
Comments