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Immobilienverwaltung – Aufgaben und Rechte


Was versteht man unter Immobilienverwaltung?

Unter Immobilienverwaltung versteht man die Verwaltung einer Liegenschaft durch einen Verwalter im Auftrag des Eigentümers. Eine Immobilienverwaltung wird beauftragt, wenn der Immobilieneigentümer sich nicht selbst um die Verwaltung des Gebäudes kümmern kann oder möchte. Zudem vertritt eine Immobilienverwaltung die Eigentümer nach außen gegenüber Dienstleistern, Behörden etc.

Was zählt zu den Aufgaben einer Immobilienverwaltung?

Das Aufgabengebiet einer Immobilienverwaltung ist gesetzlich definiert (im WEG bzw. im ABGB und Mietsrechtsgesetz (MRG). Im Verwaltungsvertrag wird der Umfang des Tätigkeitsbereichs dann genau festgelegt. Die Aufgaben hängen auch davon ab, ob es sich um ein Mietshaus oder um Wohnungseigentum handelt.

Bei Wohnungseigentum werden meist Aufgaben wie die Zahlung diverser Rechnungen, Abwicklung von Versicherungsschäden, Zustandskontrollen des Hauses etc. von der Immobilienverwaltung übernommen. Handelt es sich um Mietwohnungen, geht es meist um die Einhebung der Mieten und Betriebskosten und um die Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern.

Wann trete ich als Mieter mit der Immobilienverwaltung in Kontakt?

Wenn Probleme mit dem Haus auftreten, sollte der Verwalter umgehend informiert werden. Die Immobilienverwaltung ist nämlich dafür verantwortlich sich um sämtliche Reparaturen-, Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen rund um das Gebäude zu kümmern. In der Regel betrifft das auch Probleme mit Elektro-, Gas- oder Wasserleitungen in der Wohnung.

Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Immobilienverwaltung fallen jegliche Diskrepanzen und persönlichen Konflikte zwischen den Mietern. Angenommen jedoch einer der Nachbarn benutzt aber den gemeinsamen Gang als Abstellplatz, kann dies aber schon dem Verwalter gemeldet werden, der sich dann darum kümmert.

Fazit

Eine Immobilienverwaltung vertritt die Interessen aller Eigentümer und übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben. Bei jeglichen Problemen bezüglich einer Liegenschaft ist die Verwaltung zu kontaktieren, um Schadensbegrenzung bzw. -behebung zu betreiben.

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